Allgemeine Geschäftsbedingungen — grundboden GmbH

Stand: 03.06.2026

Anbieter:
grundboden GmbH
Schulweg 2
24340 Eckernförde
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer: Murat Yesil
Handelsregister: HRB 25522 KI
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE360200456
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO: erteilt am 21.06.2023 durch die IHK Kiel

Inhalt
  • A. Allgemeine Bedingungen für Plattform, Webseite und App
  • B. Besondere Bedingungen für Anbieter, Verkäufer und Makler
  • C. Besondere Bedingungen für Suchende und Interessenten
  • D. Makler- und Provisionsbedingungen
  • E. Tippgeberbedingungen
  • F. Shop-AGB für Visualisierungen, Videos und KI-generierte Luft-/Drohnenoptik
  • G. API- und Schnittstellenbedingungen
  • H. Datenschutz- und Datenabgrenzung
  • I. Haftung
  • J. Laufzeit, Kündigung, Sperrung und Löschung
  • K. Schlussbestimmungen

A. Allgemeine Bedingungen für Plattform, Webseite und App

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Internetangebote und digitalen Dienste der grundboden GmbH unter www.grundboden.ch, app.grundboden.de und, soweit nicht vorrangig die Shop-AGB gelten, shop.grundboden.de.

1.2 Sie gelten für registrierte und nicht registrierte Nutzer, Anbieter, Verkäufer, Makler, Grundstückseigentümer, Suchende, Interessenten, Tippgeber und Shop-Kunden.

1.3 Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB werden rechtlich getrennt behandelt. Soweit einzelne Leistungen ausschließlich Unternehmern vorbehalten sind, wird hierauf in den jeweiligen besonderen Bedingungen hingewiesen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Maklerverträge, Anbietervereinbarungen, Tippgebervereinbarungen, Projektentwicklungsverträge, Shop-Angebote und Schnittstellenvereinbarungen, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

1.5 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur, wenn grundboden ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Rollen von grundboden

2.1 grundboden kann je nach Geschäftsvorgang in unterschiedlichen Rollen tätig werden, insbesondere als:

  • a) Betreiber einer digitalen Plattform für Projektflächen und Grundstücke,
  • b) Anbieter technischer Matching-, Suchprofil-, Benachrichtigungs- und Kontaktfunktionen,
  • c) Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB,
  • d) Nachweis- oder Vermittlungsmakler,
  • e) Anbieter eigener Grundstücke oder eigener Projektflächen,
  • f) Projektentwickler oder Projektentwicklungsdienstleister auf Grundlage eines gesonderten Vertrags,
  • g) Betreiber eines B2B-Shops für digitale Visualisierungs- und Videoleistungen,
  • h) technischer Betreiber von API- oder Software-Schnittstellen.

2.2 Die jeweilige Rolle ergibt sich aus dem konkreten Vertrag, der Angebotsdarstellung, dem Nutzerkonto, der Provisionsvereinbarung oder einer gesonderten individuellen Vereinbarung.

2.3 Allein durch Registrierung, Nutzung der Plattform, Anlage eines Suchprofils, Abgabe eines Tipps oder Ansicht eines Grundstücksangebots kommt kein Grundstückskaufvertrag und kein Maklervertrag zustande.

2.4 Grundstückskaufverträge werden außerhalb der Plattform geschlossen und bedürfen, soweit gesetzlich vorgesehen, der notariellen Beurkundung.

3. Leistungsgegenstand der Plattform

3.1 grundboden stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, auf der Grundstücke und Projektflächen gesucht, angeboten, verwaltet, geprüft, vermittelt oder mit Suchprofilen abgeglichen werden können.

3.2 Zu den Plattformfunktionen können insbesondere gehören:

  • a) Registrierung und Nutzerkonto,
  • b) Anbieter- und Verkäuferportal,
  • c) Suchenden- und Interessentenportal,
  • d) Tippgeberportal,
  • e) Anlage und Verwaltung von Grundstücksdaten,
  • f) Anlage und Verwaltung von Suchprofilen,
  • g) regelbasiertes Matching anhand der hinterlegten Datenlage,
  • h) Benachrichtigungen per E-Mail oder innerhalb des Nutzerkontos,
  • i) Upload von Bildern, Plänen, Exposés, Lageinformationen und sonstigen Unterlagen,
  • j) Kontaktweitergabe zwischen Anbietern, Suchenden und grundboden,
  • k) API-Anbindung an onOffice und weitere künftig freigeschaltete Anbieter.

3.3 grundboden schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit von Grundstücken, keine bestimmte Nachfrage, keinen Verkaufs-, Erwerbs-, Finanzierungs-, Genehmigungs-, Rendite- oder Projekterfolg.

4. Registrierung und Nutzerkonto

4.1 Für bestimmte Plattformfunktionen ist eine Registrierung erforderlich.

4.2 Nutzer müssen vollständige, richtige und aktuelle Angaben machen. Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.

4.3 Nutzer müssen ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln und vor dem Zugriff Dritter schützen.

4.4 Nutzer müssen grundboden unverzüglich informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung des Kontos, unbefugten Zugriff oder eine Sicherheitsverletzung bestehen.

4.5 Der Nutzer haftet für Handlungen unter seinem Nutzerkonto, soweit er diese zu vertreten hat.

5. Zulässige Nutzung

5.1 Die Plattform darf nur im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Zwecks genutzt werden.

5.2 Unzulässig sind insbesondere:

  • a) falsche, irreführende, unvollständige oder rechtswidrige Angaben,
  • b) rechtswidrige Uploads oder Inhalte,
  • c) Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens-, Bild-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechten Dritter,
  • d) automatisierte Zugriffe, Scraping, Crawling oder Massendownloads ohne vorherige Zustimmung,
  • e) Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
  • f) Störung der Plattform, der API oder der IT-Sicherheit,
  • g) Nutzung erhaltener Kontaktdaten zu nicht vereinbarten Werbe- oder Vertriebszwecken,
  • h) Weitergabe vertraulicher Grundstücks- oder Eigentümerinformationen an unbefugte Dritte,
  • i) Nutzung der Plattform für rechtswidrige, diskriminierende, belästigende oder täuschende Zwecke.

6. Verfügbarkeit, Wartung und technische Änderungen

6.1 grundboden bemüht sich um einen funktionsfähigen und störungsarmen Betrieb der Plattform.

6.2 Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert, soweit sie nicht individuell vereinbart wurde.

6.3 grundboden kann die Nutzung vorübergehend einschränken, wenn Wartung, Sicherheit, Systemintegrität, technische Anpassungen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von grundboden dies erforderlich machen.

6.4 Funktionen, Layout, Datenfelder, Schnittstellen, Matchinglogik und Darstellungsformen können weiterentwickelt oder geändert werden, sofern berechtigte Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigt werden.

7. Fremde Inhalte und Meldung rechtswidriger Inhalte

7.1 Inhalte, die Nutzer über die Plattform bereitstellen, sind fremde Inhalte. grundboden macht sich diese Inhalte nicht zu eigen, soweit dies nicht ausdrücklich anders erklärt wird.

7.2 Nutzer können rechtswidrige Inhalte, Rechteverletzungen oder missbräuchliche Nutzung per E-Mail an info@grundboden.de melden. Die Meldung soll eine Beschreibung des Inhalts, die genaue Fundstelle, die Rechtsverletzung und Kontaktdaten des Meldenden enthalten.

7.3 grundboden prüft Meldungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und kann Inhalte entfernen, sperren oder weiter untersuchen.

7.4 Betroffene Nutzer können gegen Sperrungen, Löschungen oder Einschränkungen Einwendungen per E-Mail an info@grundboden.de erheben. grundboden prüft die Einwendung nach angemessenen internen Maßstäben.

8. Matching, Ranking und Benachrichtigungen

8.1 Das Matching auf der Plattform erfolgt regelbasiert anhand der hinterlegten Grundstücksdaten, Suchprofilangaben und Verfügbarkeitsinformationen.

8.2 Nach derzeitigem Stand erfolgt das Matching nicht KI-basiert und beinhaltet keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Nutzer.

8.3 Relevante Kriterien für Matching und Sortierung können insbesondere sein:

  • a) Standort, Region, Stadt, Postleitzahl oder Suchradius,
  • b) Grundstücksgröße,
  • c) Nutzungsart,
  • d) Preis- und Wirtschaftlichkeitsangaben,
  • e) Off-Market- oder öffentlicher Vermarktungsstatus,
  • f) Vollständigkeit und Aktualität der Objektangaben,
  • g) Übereinstimmung mit Suchprofilen,
  • h) Verfügbarkeit und Freigabestatus,
  • i) berechtigte Geheimhaltungs- und Diskretionsvorgaben.

8.4 Die Reihenfolge von Anzeigen oder Benachrichtigungen stellt keine Empfehlung, Bewertung, Garantie oder Zusage dar.

8.5 Entgeltliche Hervorhebungen oder priorisierte Darstellungen werden nur verwendet, wenn sie auf der Plattform oder im jeweiligen Angebot hinreichend erkennbar gemacht werden.

8.6 Benachrichtigungen können per E-Mail oder innerhalb des Nutzerkontos erfolgen. Nutzer können nicht erforderliche Benachrichtigungen abbestellen oder anpassen.

9. Vertraulichkeit

9.1 Grundstücksdaten, Eigentümerdaten, Exposés, Lageinformationen, Kontaktdaten, Suchprofile, interne Matchinginformationen, Off-Market-Informationen und Verhandlungsinformationen sind vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind.

9.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist, grundboden zustimmt oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

9.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fort.

B. Besondere Bedingungen für Anbieter, Verkäufer und Makler

10. Geltungsbereich für Anbieter

10.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für Nutzer, die Grundstücke oder Projektflächen einstellen, anbieten, verwalten, vermarkten oder über Schnittstellen an grundboden übertragen.

10.2 Anbieter können insbesondere Eigentümer, verkaufsberechtigte Vertreter, Makler, Projektentwickler, Bauträger, Investoren, Bauunternehmen, öffentliche Auftraggeber oder sonstige Berechtigte sein.

10.3 Private Eigentümer können Anbieter sein, soweit dies im konkreten Prozess zugelassen wird. Verbraucherrechte bleiben unberührt.

11. Pflichtangaben und Verantwortlichkeit

11.1 Anbieter sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit ihrer Angaben verantwortlich.

11.2 Dies gilt insbesondere für:

  • a) Lage und Adresse,
  • b) Grundstücksgröße und Flurstücksangaben,
  • c) Eigentums- und Verfügungsberechtigung,
  • d) Kaufpreis- oder Preisvorstellungen,
  • e) Baurecht, Bebauungsplan, Bauvorbescheid und Planungsstand,
  • f) Erschließung,
  • g) Altlasten, Baulasten, Dienstbarkeiten, Denkmalschutz und sonstige Belastungen,
  • h) vorhandene Gebäude, Miet- oder Nutzungsverhältnisse,
  • i) Bilder, Pläne, Lagekarten, Exposés, Logos und Dokumente,
  • j) steuerliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige Besonderheiten, soweit sie für die Vermarktung relevant sind.

11.3 Anbieter müssen Änderungen unverzüglich einpflegen oder grundboden mitteilen.

11.4 grundboden darf Angebote prüfen, bearbeiten, vereinheitlichen, zurückweisen, sperren oder löschen, wenn Angaben unvollständig, widersprüchlich, rechtswidrig, irreführend oder aus sonstigen sachlichen Gründen nicht veröffentlichungsfähig sind.

12. Freigabeprozess

12.1 Angebote werden erst veröffentlicht, wenn sie technisch und inhaltlich freigegeben wurden.

12.2 grundboden kann die vom Anbieter gelieferten Informationen für eine einheitliche Darstellung kürzen, strukturieren, sprachlich bearbeiten und in ein Exposé oder einen Steckbrief überführen.

12.3 Die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Anbieter, soweit die Angaben von ihm stammen.

12.4 Der Anbieter muss die finale Darstellung prüfen und freigeben, sofern grundboden eine Freigabe anfordert.

13. Off-Market-Vermarktung

13.1 Anbieter können, soweit technisch verfügbar, zwischen offener Vermarktung und Off-Market-Vermarktung wählen.

13.2 Bei Off-Market-Vermarktung wird das Angebot nicht allgemein öffentlich dargestellt, sondern nur ausgewählten oder passenden Interessenten zugänglich gemacht.

13.3 Auch bei Off-Market-Vermarktung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen durch berechtigte Empfänger weitergegeben werden. grundboden haftet hierfür nur nach Maßgabe der Haftungsregeln dieser Bedingungen.

13.4 Anbieter müssen grundboden ausdrücklich mitteilen, welche Informationen vertraulich bleiben müssen und welche Informationen weitergegeben werden dürfen.

14. Rechte an Anbieterinhalten

14.1 Der Anbieter räumt grundboden an allen bereitgestellten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für Plattformbetrieb, Prüfung, Darstellung, Matching, Benachrichtigung, Kontaktanbahnung, Vermarktung des konkreten Angebots und Vertragsdurchführung erforderlich ist.

14.2 Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Kürzung, Formatierung, Übersetzung, öffentliche Zugänglichmachung, Übermittlung an passende Interessenten und Nutzung in Exposés.

14.3 Eine werbliche Nutzung außerhalb der Vermarktung des konkreten Angebots ist nur mit gesonderter Einwilligung zulässig.

14.4 Der Anbieter versichert, dass er zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist.

14.5 Der Anbieter stellt grundboden von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Anbieter zu vertretenden Rechtsverletzungen beruhen.

15. Kontaktweitergabe

15.1 Bei passendem Interesse kann grundboden Kontaktdaten zwischen Anbieter und Interessent weitergeben, soweit dies für die Anbahnung des Grundstücksgeschäfts erforderlich ist und datenschutzrechtlich zulässig erfolgt.

15.2 Anbieter dürfen erhaltene Interessentendaten nur zur Prüfung und Durchführung des konkreten Grundstücksgeschäfts verwenden.

15.3 Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu allgemeinen Werbezwecken ist ohne gesonderte Rechtsgrundlage untersagt.

C. Besondere Bedingungen für Suchende und Interessenten

16. Geltungsbereich für Suchende

16.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für Nutzer, die Grundstücke suchen, Suchprofile anlegen, Benachrichtigungen erhalten oder mit Anbietern in Kontakt treten.

16.2 Suchende können insbesondere Projektentwickler, Investoren, Bauträger, Bauunternehmen, öffentliche Auftraggeber, Makler, Unternehmen oder private Interessenten sein.

17. Suchprofil

17.1 Suchende können Suchprofile mit Kriterien wie Standort, Region, Größe, Nutzungsart, Preisvorstellung, Entwicklungsziel und weiteren Parametern anlegen.

17.2 Angaben im Suchprofil müssen richtig und aktuell sein.

17.3 Suchende können Suchprofile ändern, deaktivieren oder löschen.

18. Angebote und Kontaktaufnahme

18.1 Grundstücksangebote und Benachrichtigungen sind unverbindlich.

18.2 Die Anzeige oder Übermittlung eines Angebots begründet keinen Anspruch auf Erwerb, Exklusivität, Reservierung, Finanzierung, Bebaubarkeit, Genehmigung oder Abschluss eines Kaufvertrags.

18.3 Kontaktaufnahmen erfolgen entweder über grundboden, über die Plattform oder direkt mit dem Anbieter, je nach Angebots- und Vermarktungsmodell.

18.4 Suchende müssen erhaltene Informationen vertraulich behandeln und dürfen sie nur zur Prüfung des konkreten Erwerbs- oder Projektinteresses nutzen.

19. Kosten und Provisionen für Suchende

19.1 Die Registrierung und Anlage eines Suchprofils kann kostenlos angeboten werden.

19.2 Eine Provision oder sonstige Vergütung schuldet der Suchende nur, wenn hierfür eine gesonderte vertragliche Grundlage besteht.

19.3 Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere Textform und besondere Provisionsregelungen bei Wohnungen und Einfamilienhäusern.

D. Makler- und Provisionsbedingungen

20. Maklerleistung

20.1 Wird grundboden als Makler tätig, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Maklervertrags oder einer sonstigen ausdrücklichen Provisionsvereinbarung.

20.2 Maklerleistungen können insbesondere sein:

  • a) Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags,
  • b) Vermittlung eines Kaufvertrags,
  • c) Kontaktanbahnung zwischen Anbieter und Interessent,
  • d) Begleitung der Verhandlungen,
  • e) Zusammenstellung oder Weitergabe von Objektinformationen.

20.3 grundboden schuldet keinen Abschluss eines Kaufvertrags und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

21. Provisionsentstehung

21.1 Eine Provision entsteht nur, wenn:

  • a) eine wirksame Provisionsvereinbarung besteht,
  • b) grundboden eine provisionspflichtige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat,
  • c) diese Leistung für den späteren Vertragsschluss kausal war,
  • d) ein notarieller Grundstückskaufvertrag oder ein sonst vertraglich definierter Erfolgsfall zustande gekommen ist,
  • e) keine rechtzeitig geltend gemachte Vorkenntnis entgegensteht.

21.2 Die Höhe der Provision wird individuell vereinbart.

21.3 Ohne ausdrückliche individuelle Vereinbarung besteht keine Provision.

21.4 Die Provision kann vom Verkäufer, Käufer oder von beiden Parteien geschuldet sein, soweit dies gesetzlich zulässig und individuell vereinbart ist.

22. Fälligkeit der Provision

22.1 Die Provision wird, sofern nicht anders vereinbart, mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig.

22.2 grundboden kann die Rechnungsstellung bis zum Eintritt weiterer vertraglich vereinbarter Bedingungen, insbesondere Kaufpreisfälligkeit oder Zahlungseingang, zurückstellen.

22.3 Der Kunde ist verpflichtet, grundboden den Abschluss eines provisionsauslösenden Vertrags unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen die für die Provisionsabrechnung erforderlichen Angaben bereitzustellen.

23. Vorkenntnis

23.1 Beruft sich ein Kunde auf Vorkenntnis, muss er diese unverzüglich nach Erhalt des Nachweises in Textform mitteilen.

23.2 Die Mitteilung muss nachvollziehbar darlegen, seit wann und aus welcher Quelle die konkrete Vertragsgelegenheit bekannt war.

23.3 Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, kann sich der Kunde auf Vorkenntnis nur berufen, wenn er das Unterbleiben nicht zu vertreten hat.

24. Doppeltätigkeit und Neutralität

24.1 grundboden darf für Verkäufer und Käufer tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und kein Interessenkonflikt entgegensteht.

24.2 Bei Doppeltätigkeit wahrt grundboden Neutralität und informiert die beteiligten Parteien über die jeweilige Rolle.

24.3 Besondere gesetzliche Vorgaben bei Wohnimmobilien und Verbraucherbeteiligung bleiben unberührt.

25. Verbraucher und Wohnimmobilien

25.1 Bei Maklerverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Textformanforderungen.

25.2 Die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern bleiben unberührt.

25.3 Verbraucher erhalten, soweit gesetzlich erforderlich, gesonderte Informationen und Widerrufsbelehrungen.

26. KYC, Geldwäsche und Sanktionsprüfung

26.1 grundboden kann Identitäts-, Berechtigungs-, KYC-, Geldwäsche- und Sanktionsprüfungen durchführen, soweit dies gesetzlich erforderlich oder risikobasiert angemessen ist.

26.2 Nutzer müssen hierfür erforderliche Informationen und Nachweise bereitstellen.

26.3 grundboden kann Leistungen aussetzen oder ablehnen, wenn erforderliche Prüfungen nicht durchgeführt werden können oder Verdachtsmomente bestehen.

E. Tippgeberbedingungen

27. Geltungsbereich für Tippgeber

27.1 Diese Bedingungen gelten für Personen und Unternehmen, die grundboden Informationen über potenziell verkaufsfähige oder entwicklungsfähige Grundstücke mitteilen.

27.2 Tippgeber können Verbraucher oder Unternehmer sein.

27.3 Tippgeber werden durch die Tippabgabe nicht Makler, Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von grundboden.

28. Zulässige Tätigkeit des Tippgebers

28.1 Der Tippgeber darf nur Hinweise und Informationen übermitteln.

28.2 Der Tippgeber darf ohne gesonderte Vereinbarung nicht:

  • a) für grundboden verhandeln,
  • b) grundboden rechtlich vertreten,
  • c) Zusagen gegenüber Eigentümern oder Interessenten machen,
  • d) Maklerleistungen im Namen von grundboden erbringen,
  • e) Unterlagen ohne Berechtigung beschaffen,
  • f) Eigentümerdaten heimlich oder rechtswidrig erheben.

29. Tippabgabe und Daten

29.1 Der Tippgeber muss die Informationen vollständig und wahrheitsgemäß angeben.

29.2 Der Tippgeber darf Eigentümerdaten, Kontaktdaten, Fotos, Pläne oder sonstige personenbezogene Informationen nur übermitteln, wenn hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht.

29.3 grundboden kann jeden Tipp prüfen, ablehnen, zurückstellen oder nicht weiterverfolgen.

29.4 Ein Anspruch auf Annahme, Bearbeitung, Vermittlung oder Prämienzahlung entsteht durch die bloße Tippabgabe nicht.

30. Vorkenntnis und Mehrfachtipps

30.1 Kein Prämienanspruch besteht, wenn das Grundstück grundboden bereits bekannt war, bereits in Prüfung war, bereits durch einen Dritten gemeldet wurde oder aus öffentlich zugänglichen Quellen ohne eigenen relevanten Beitrag des Tippgebers bekannt war.

30.2 Bei Mehrfachtipps entscheidet grundsätzlich der zeitlich zuerst verwertbar eingegangene Tipp, sofern dieser vollständig, rechtmäßig und kausal für den späteren Erfolg war.

30.3 grundboden dokumentiert den Eingang und Prüfstatus des Tipps nach internen Prozessen.

31. Tippgeberprämie

31.1 Eine Tippgeberprämie entsteht nur, wenn:

  • a) grundboden den Tipp angenommen hat,
  • b) eine individuelle Tippgebervereinbarung geschlossen wurde,
  • c) der Tipp rechtmäßig, neu und verwertbar war,
  • d) aufgrund des Tipps ein provisions- oder vergütungspflichtiger Vertrag zustande kommt,
  • e) grundboden die eigene vereinbarte Provision oder Erfolgsvergütung aus dem vermittelten Geschäft vollständig erhalten hat.

31.2 Die Höhe der Tippgeberprämie ergibt sich ausschließlich aus der individuellen Tippgebervereinbarung.

31.3 Ohne individuelle Tippgebervereinbarung besteht kein Anspruch auf eine Prämie.

31.4 Die Prämie ist erst nach Eingang der grundboden zustehenden Provision oder Erfolgsvergütung fällig.

31.5 Eine Auszahlung erfolgt auf ein vom Tippgeber benanntes Konto. grundboden kann steuerlich oder regulatorisch erforderliche Angaben und Nachweise verlangen.

32. Ausschluss der Prämie

32.1 Ein Prämienanspruch besteht insbesondere nicht bei:

  • a) rechtswidriger Datenbeschaffung,
  • b) falschen oder irreführenden Angaben,
  • c) Verletzung von Vertraulichkeitspflichten,
  • d) fehlender Kausalität des Tipps,
  • e) Vorkenntnis von grundboden,
  • f) Mehrfachtipp durch einen vorrangigen Tippgeber,
  • g) eigenem Erwerbs-, Verkaufs- oder Provisionsinteresse, das nicht offengelegt wurde,
  • h) Tätigkeit des Tippgebers als Makler oder Vertreter in derselben Transaktion ohne Offenlegung,
  • i) Verstoß gegen gesetzliche Verbote oder Rechte Dritter.

33. Steuern

33.1 Der Tippgeber ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Prämie selbst verantwortlich.

33.2 grundboden erteilt keine Steuerberatung.

33.3 grundboden kann erforderliche steuerliche Nachweise oder Rechnungen verlangen, soweit dies gesetzlich oder buchhalterisch erforderlich ist.

F. Shop-AGB für Visualisierungen, Videos und KI-generierte Luft-/Drohnenoptik

34. Geltungsbereich des Shops

34.1 Diese Shop-AGB gelten für Bestellungen über shop.grundboden.de und für individuelle Angebote über digitale Visualisierungs-, Bild-, Animations- und Videoleistungen.

34.2 Der Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

34.3 Der Kunde muss im Bestellprozess eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine betriebliche Steuernummer angeben. grundboden kann weitere Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen.

34.4 Bestellungen durch Verbraucher sind nicht vorgesehen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt, falls im Einzelfall trotz vorgesehener B2B-Beschränkung ein Verbrauchervertrag zustande kommt.

35. Shop-Leistungen

35.1 grundboden erstellt digitale Werke wie 3D-Visualisierungen, Standbilder, Animationen, Imagefilme, Werbevideos, KI-generierte Projektvisualisierungen und KI-generierte Luft- oder Drohnenoptik.

35.2 grundboden bietet keine realen Drohnenflüge, keine realen Luftbildaufnahmen und keine Flugleistungen als eigene Leistung an.

35.3 Als Drohnenoptik oder Luftaufnahme bezeichnete Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, synthetisch, virtuell oder KI-generiert.

35.4 Die Leistungen sind keine Architektur-, Ingenieur-, Statik-, Bau-, Rechts-, Steuer-, Genehmigungs- oder Finanzierungsberatung.

35.5 Visualisierungen stellen konzeptionelle, werbliche oder illustrative Darstellungen dar. Sie ersetzen keine behördlich genehmigten Pläne und begründen keine Zusage zur baurechtlichen Zulässigkeit.

36. Vertragsschluss im Shop

36.1 Die Darstellung von Produkten im Shop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

36.2 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er das Briefing abschließt, die Bestellung auslöst und die Zahlung oder Zahlungsfreigabe vornimmt.

36.3 Der Vertrag kommt zustande durch Bestellbestätigung, ausdrückliche Annahme in Textform, Beginn der Leistungserbringung oder erfolgreiche Zahlungsabwicklung.

36.4 Bei Individualangeboten kommt der Vertrag erst durch Annahme des individuellen Angebots zustande.

37. Preise und Zahlung im Shop

37.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht das Reverse-Charge-Verfahren oder eine andere gesetzliche Regelung anwendbar ist.

37.2 Die Zahlung erfolgt über die im Shop angebotenen Zahlungsarten, insbesondere über Stripe oder einen künftig eingebundenen Zahlungsdienstleister.

37.3 Bei Individualangeboten gelten die dort vereinbarten Zahlungsbedingungen.

37.4 grundboden kann bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung aussetzen, Nutzungsrechte zurückhalten und gesetzliche Verzugsansprüche geltend machen.

38. Briefing und Mitwirkung

38.1 Grundlage der Leistung ist das Briefing des Kunden.

38.2 Der Kunde muss alle erforderlichen Angaben, Dateien und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereitstellen.

38.3 Dazu können insbesondere gehören:

  • a) Grundstücks- oder Projektbeschreibung,
  • b) Lage- und Planunterlagen,
  • c) gewünschter Stil,
  • d) Corporate Design,
  • e) Logos und Markenmaterial,
  • f) Text- und Sprechervorgaben,
  • g) gewünschte Perspektiven,
  • h) Nutzungszwecke,
  • i) Zielgruppen,
  • j) rechtliche oder gestalterische Einschränkungen.

38.4 Verzögerungen durch fehlende, falsche oder verspätete Mitwirkung verlängern Lieferfristen angemessen.

38.5 Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder geänderter Vorgaben kann gesondert berechnet werden.

39. KI-generierte Inhalte

39.1 grundboden kann zur Erstellung von Shop-Leistungen KI-gestützte Werkzeuge einsetzen.

39.2 KI-generierte Inhalte können synthetische Elemente enthalten und von realen Gegebenheiten abweichen.

39.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, KI-generierte oder visualisierte Inhalte nicht irreführend als reale, genehmigte oder tatsächlich vorhandene Zustände darzustellen.

39.4 grundboden übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von branchentypischen Artefakten, kleinen Abweichungen, stilistischen Unschärfen oder kreativen Interpretationen sind, soweit die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten wird.

39.5 Kundendaten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet. Eine Nutzung von Kundendaten zum Training eigener oder fremder KI-Modelle erfolgt nur, wenn dies gesondert vereinbart oder in den Datenschutzinformationen transparent ausgewiesen ist.

40. Korrekturschleifen und Freigabe

40.1 Der vereinbarte Leistungsumfang enthält die im Angebot oder Shop ausgewiesenen Korrekturschleifen.

40.2 Sind keine Korrekturschleifen angegeben, sind bis zu drei Korrekturschleifen enthalten.

40.3 Korrekturen müssen sich auf das vereinbarte Briefing beziehen.

40.4 Änderungen des Konzepts, neue Vorgaben, andere Zielgruppen, andere Grundstücksdaten oder nachträgliche Stilwechsel gelten als Zusatzleistung.

40.5 Der Kunde muss Entwürfe, Zwischenstände und finale Werke innerhalb angemessener Frist prüfen und freigeben.

40.6 Erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung keine begründete Mängelrüge oder Korrekturanforderung, gilt der Zwischenstand oder das Werk als freigegeben, soweit der Kunde Unternehmer ist und grundboden auf diese Folge hingewiesen hat.

41. Lieferung

41.1 Die Lieferung erfolgt digital, insbesondere per Download-Link, Cloud-Zugang, E-Mail oder Bereitstellung im Nutzerkonto.

41.2 Eine Lieferung auf physischen Datenträgern erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

41.3 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

42. Nutzungsrechte an Shop-Werken

42.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den final gelieferten Werken ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.

42.2 Typische Nutzungszwecke sind Webseite, Social Media, Exposé, Präsentation, Messe, interne Kommunikation, Pressearbeit, Investorenansprache und Vertrieb, soweit dies vereinbart oder aus dem Auftrag ersichtlich ist.

42.3 Eine exklusive Rechteübertragung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

42.4 Eine Bearbeitung, Kürzung oder Formatänderung durch den Kunden ist zulässig, soweit Urheberpersönlichkeitsrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Stocklizenzen und Rechte Dritter gewahrt bleiben.

42.5 Der Kunde darf die Werke an Agenturen, Druckereien, Vertriebspartner und sonstige Dienstleister weitergeben, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

42.6 Eine Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung als eigenständiger Medienbestandteil für Dritte ist nur mit gesonderter Zustimmung zulässig.

43. Rohdaten und Projektdateien

43.1 Rohdaten, Quellprojektdateien, Prompts, Render-Setups, 3D-Modelle, Szenendateien, Schnittprojekte, After-Effects-Projekte, Arbeitsdateien und Zwischenergebnisse sind nicht geschuldet.

43.2 Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Zusatzvergütung.

43.3 grundboden ist nicht verpflichtet, Projektdateien dauerhaft zu archivieren, soweit keine gesetzliche Pflicht oder individuelle Vereinbarung besteht.

44. Drittmaterial, Stock, Musik, Logos und Rechte Dritter

44.1 Der Kunde muss sicherstellen, dass von ihm bereitgestellte Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.

44.2 Soweit grundboden Stockmaterial, Musik, Sprecherleistungen, Schriften, Modelle, KI-Assets oder sonstiges Drittmaterial einbindet, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

44.3 Der Kunde erhält Nutzungsrechte an Drittmaterial nur in dem Umfang, in dem grundboden diese Rechte wirksam einräumen darf.

44.4 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung seiner Marken, Logos, Baupläne, Karten, Fotos und personenbezogenen Inhalte verantwortlich.

45. Keine Erfolgs- oder Genehmigungsgarantie

45.1 grundboden garantiert nicht, dass Visualisierungen oder Videos zu Verkauf, Finanzierung, Investorenentscheidung, Bürgerakzeptanz, Baugenehmigung, politischer Zustimmung, Projektfreigabe oder wirtschaftlichem Erfolg führen.

45.2 grundboden garantiert nicht, dass dargestellte Bebauungen planungsrechtlich zulässig sind.

45.3 Der Kunde muss rechtlich oder fachlich relevante Angaben selbst durch geeignete Berater prüfen lassen.

46. Mängel und Gewährleistung im Shop

46.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam abweichend geregelt ist.

46.2 Kaufleute müssen Mängel nach Maßgabe von § 377 HGB unverzüglich rügen.

46.3 grundboden ist bei berechtigter Mängelrüge zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

46.4 Stilistische Abweichungen, kreative Interpretationen und Änderungen, die innerhalb des vereinbarten Briefings liegen, sind keine Mängel.

46.5 Mängelansprüche verjähren bei Unternehmern in zwölf Monaten ab Lieferung oder Abnahme, soweit keine längere gesetzliche Frist zwingend gilt.

G. API- und Schnittstellenbedingungen

47. Geltungsbereich API

47.1 grundboden kann Anbindungen an onOffice und weitere künftig freigeschaltete Anbieter oder Maklersoftware bereitstellen.

47.2 Die Nutzung einer API oder Schnittstelle setzt eine gesonderte technische Freischaltung voraus.

47.3 Details zu Datenfeldern, Datenformaten, Authentifizierung, Rate Limits, Mapping, Medienimporten und Fehlermeldungen können in einer separaten Schnittstellenbeschreibung geregelt werden.

48. Pflichten bei API-Nutzung

48.1 Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten verantwortlich.

48.2 Der Nutzer muss sicherstellen, dass über die API nur Daten übertragen werden, die er an grundboden übermitteln darf.

48.3 Zugangsdaten, Tokens und Schnittstellenschlüssel sind vertraulich zu behandeln.

48.4 Sicherheitsvorfälle, unbefugte Zugriffe oder Fehlübertragungen sind grundboden unverzüglich mitzuteilen.

49. Änderungen und Verfügbarkeit der API

49.1 grundboden kann Schnittstellen ändern, erweitern, beschränken oder ersetzen, wenn technische, rechtliche oder Sicherheitsgründe dies erfordern.

49.2 grundboden informiert betroffene Nutzer mit angemessener Vorlaufzeit über wesentliche Änderungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

49.3 Eine bestimmte API-Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie individuell vereinbart wurde.

H. Datenschutz- und Datenabgrenzung

50. Datenschutzverweis

50.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von grundboden.

50.2 Diese AGB ersetzen keine Datenschutzerklärung, keine Cookie-Hinweise, keine Einwilligungserklärungen und keinen Auftragsverarbeitungsvertrag.

51. Rollen

51.1 grundboden verarbeitet personenbezogene Daten in der Regel als Verantwortlicher, wenn Nutzerkonten, Plattformdaten, Suchprofile, Matchingfunktionen, Tippgeberdaten, Maklerkontakte oder Shop-Bestellungen verwaltet werden.

51.2 Soweit grundboden im Einzelfall personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag eines Kunden verarbeitet, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

51.3 Bei API-Nutzung, Shop-Uploads, Eigentümerdaten durch Tippgeber und Kontaktdatenweitergabe ist die datenschutzrechtliche Rollenverteilung gesondert zu prüfen.

52. Eigentümerdaten und Kontaktdaten

52.1 Nutzer dürfen personenbezogene Daten Dritter nur übermitteln, wenn eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

52.2 Tippgeber und Anbieter müssen insbesondere prüfen, ob Eigentümerdaten rechtmäßig an grundboden weitergegeben werden dürfen.

52.3 grundboden kann unzulässig übermittelte personenbezogene Daten löschen oder die Bearbeitung ablehnen.

53. Datenexport und Löschung

53.1 Nutzer können im Rahmen der technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und Widerspruch verlangen.

53.2 Nach Konto- oder Vertragsbeendigung löscht grundboden Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, soweit keine Aufbewahrungspflichten, Nachweispflichten, offene Ansprüche oder berechtigte Interessen entgegenstehen.

53.3 Nutzer sind für eine eigene Sicherung ihrer Inhalte vor Löschung des Kontos verantwortlich.

I. Haftung

54. Allgemeine Haftung

54.1 grundboden haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

54.2 grundboden haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

54.3 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

54.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet grundboden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

54.5 Bei einfacher fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

54.6 Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit, die nicht unter die unbeschränkte Haftung fallen, ist die Haftung zusätzlich begrenzt auf 100.000 EUR je Schadensfall und 250.000 EUR je Kalenderjahr.

54.7 Die Haftungsobergrenze gilt nicht für Ansprüche, für die eine Begrenzung gesetzlich unzulässig ist.

55. Haftung für fremde Grundstücksangaben

55.1 grundboden haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität fremder Grundstücksangaben, soweit grundboden die Unrichtigkeit nicht kannte und nicht kennen musste.

55.2 Anbieter, Verkäufer und Makler bleiben für ihre Angaben verantwortlich.

55.3 Interessenten müssen Grundstücksangaben vor Abschluss eines Kaufvertrags eigenständig prüfen oder prüfen lassen.

56. Haftung für Plattform, Matching und Benachrichtigungen

56.1 grundboden haftet nicht für das Zustandekommen von Kontakten, Verkäufen, Finanzierungen, Genehmigungen oder sonstigen Projekterfolgen.

56.2 Matching und Benachrichtigungen sind unterstützende Funktionen und keine verbindliche Empfehlung.

56.3 grundboden haftet nicht für Entscheidungen, die Nutzer auf Basis von Plattforminformationen treffen, soweit grundboden keine Pflichtverletzung zu vertreten hat.

57. Haftung für Datenverlust

57.1 Bei Datenverlust haftet grundboden, soweit gesetzlich zulässig, nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre.

57.2 Diese Regelung gilt nicht bei unbeschränkter Haftung nach Ziffer 54.

58. Haftung des Nutzers

58.1 Nutzer haften für Pflichtverletzungen, falsche Angaben, rechtswidrige Inhalte, unberechtigte Datenweitergaben und Rechtsverletzungen, soweit sie diese zu vertreten haben.

58.2 Nutzer stellen grundboden von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einer vom Nutzer zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

J. Laufzeit, Kündigung, Sperrung und Löschung

59. Beginn und Laufzeit

59.1 Das Nutzungsverhältnis beginnt mit Registrierung oder Nutzung der jeweiligen Plattformfunktion.

59.2 Soweit nicht anders vereinbart, läuft das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit.

60. Ordentliche Kündigung

60.1 Nutzer können ihr Konto jederzeit kündigen oder löschen, soweit keine laufenden Vertragsverhältnisse entgegenstehen.

60.2 grundboden kann unentgeltliche Nutzungsverhältnisse mit angemessener Frist kündigen.

60.3 Individuelle Verträge, insbesondere Maklerverträge, Anbietervereinbarungen, Tippgebervereinbarungen, Shop-Aufträge und Schnittstellenverträge, können abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen enthalten.

61. Außerordentliche Kündigung und Sperrung

61.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

61.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • a) rechtswidriger Nutzung,
  • b) wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Bedingungen,
  • c) falschen Identitäts-, Unternehmens- oder Grundstücksangaben,
  • d) Verletzung von Rechten Dritter,
  • e) Missbrauch von Kontaktdaten,
  • f) Sicherheitsverletzungen,
  • g) Zahlungsverzug,
  • h) Verweigerung erforderlicher KYC-, Geldwäsche- oder Sanktionsprüfungen,
  • i) Gefährdung der Plattformintegrität.

61.3 grundboden kann anstelle einer Kündigung auch einzelne Inhalte, Funktionen oder Konten vorübergehend sperren, wenn dies verhältnismäßig ist.

61.4 Soweit möglich und rechtlich zulässig, informiert grundboden den betroffenen Nutzer über die Gründe der Maßnahme.

62. Folgen der Beendigung

62.1 Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses endet der Zugang zu den betroffenen Funktionen.

62.2 Bereits entstandene Provisions-, Vergütungs-, Zahlungs-, Geheimhaltungs-, Freistellungs- und Schadensersatzansprüche bleiben bestehen.

62.3 Provisionsansprüche bleiben auch nach Kündigung bestehen, wenn der provisionsauslösende Erfolg auf einer während der Vertragslaufzeit erbrachten Nachweis- oder Vermittlungsleistung beruht.

62.4 Inhalte können nach Vertragsbeendigung gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

K. Schlussbestimmungen

63. Vertragssprache

63.1 Vertragssprache ist Deutsch.

64. Textform

64.1 Soweit in diesen Bedingungen Textform vorgesehen ist, genügt E-Mail, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

64.2 Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere notarielle Formvorschriften bei Grundstücksgeschäften, bleiben unberührt.

65. Änderungen dieser Bedingungen

65.1 Änderungen dieser Bedingungen gelten für künftige Nutzungen und künftige Verträge.

65.2 Für laufende Dauerschuldverhältnisse kann grundboden Änderungen vornehmen, wenn sachliche Gründe bestehen, insbesondere rechtliche Änderungen, technische Änderungen, neue Funktionen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen des Geschäftsmodells.

65.3 grundboden informiert betroffene Nutzer mit angemessener Frist in Textform über wesentliche Änderungen.

65.4 Widerspricht der Nutzer einer Änderung, kann grundboden das Nutzungsverhältnis ordentlich kündigen. Eine fingierte Zustimmung gegenüber Verbrauchern erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

65.5 Änderungen wirken nicht rückwirkend zulasten bereits entstandener Ansprüche.

66. Anwendbares Recht

66.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

66.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

67. Gerichtsstand

67.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Eckernförde, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

67.2 grundboden bleibt berechtigt, den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

67.3 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

68. Streitbeilegung

68.1 grundboden ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich etwas anderes gilt.

68.2 Ein Hinweis auf die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wird nicht aufgenommen, da diese Plattform nicht mehr betrieben wird.

69. Salvatorische Klausel

69.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

69.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

69.3 Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.